Zürich, 18. Januar 2021
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser
Der jüngste Bundesratsentscheid zur aktuellen Corona-Situation mit deutlich verschärften Massnahmen hat auch Auswirkungen auf FAU, insbesondere durch die verfügte «Pflicht zum Homeoffice, wenn immer dies möglich ist». Diese Massnahmen gelten vom Montag, 18. Januar 2021 bis mindestens 28. Februar 2021. FAU bietet alle Dienstleistungen auch aus dem Homeoffice an:
Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
FAU – Fokus Arbeit Umfeld
Jenny Haus
Bereichsleiterin IV
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FAU-IV-News 1/2021
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