Programmfonds

Zur Unterstützung von Aktivitäten, die in direktem Zusammenhang mit dem Programm stehen, können Programmleitung und Vereinsvorstand über Gelder aus dem im Laufe des Jahres 2001 aus Teilen des Vereinsvermögens gebildeten Programmfonds verfügen. Er ermöglicht namentlich die Finanzierung von ausserordentlichen Werbeauslagen von Weiterbildung für Teilnehmende und Angestellte, welche nicht über die Arbeitslosenversicherung finanziert werden kann, sowie weiterer ausserordentlicher Aufwendungen. In diesen Programmfonds wurden auch die Mittel des Fonds "Tagungen und Kongresse" des ehemaligen FAU Zürich eingebracht. Gemäss Vorstandsbeschluss vom 11. Dezember 2001 dürfen maximal 20 % der Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen diesem Fonds gutgeschrieben werden. Damit ist sichergestellt, dass diese Beiträge hauptsächlich für die Finanzierung mitgliederbezogener Anlässe verwendet werden.

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